Lieferung & Abholung
1. Lieferung
1.1. Richtigkeit von Angaben
Die Kundschaft ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu ihrer Lieferadresse sowie zu allfälligen Annahmezeiten zu machen und sicherzustellen, dass die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegengenommen werden kann.
1.2. Lieferung und Liefergebühren
Liefergebiet und Erreichbarkeit
Die Lieferadresse muss sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befinden und für einen Lastwagen (LKW) gut erreichbar sein. Ist die Lieferadresse nicht oder nur erschwert erreichbar, trägt die Kundschaft die daraus entstehenden Mehrkosten.
Die Lieferung erfolgt mit der von Maison Truffe gewählten Lieferart. Ab Erreichen der jeweils geltenden Lieferfreigrenze erfolgt die Lieferung frei Haus beziehungsweise bis zur Talstation. Unterhalb der Lieferfreigrenze werden die Lieferkosten gemäss dem jeweils gültigen Gebührenanhang verrechnet.
Lieferarten
Wünscht die Kundschaft eine bestimmte Lieferart (z. B. Paketversand, Palettenlieferung oder eine andere Transportart), ist dies bei der Bestellung anzugeben. Die gewünschte Lieferart bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Maison Truffe.
Wählt die Kundschaft eine von Maison Truffe abweichende Lieferart, trägt sie das Risiko von Transportschäden sowie allfällige Mehrkosten gegenüber der von Maison Truffe vorgesehenen Lieferart.
Zusatzleistungen und Sondertransporte
Auf Wunsch der Kundschaft kann Maison Truffe zusätzliche Transport- und Zustellleistungen erbringen, insbesondere Lieferavisierungen, Expresslieferungen, Zustellungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. Solche Zusatzleistungen werden gemäss Gebührenanhang verrechnet.
Spezielle oder von den Standardlieferarten abweichende Zustellarten werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Weitere, nicht im Gebührenanhang aufgeführte Zusatzleistungen von Transportdienstleistern werden der Kundschaft zuzüglich eines Administrationsaufwandes von 10 % der entsprechenden Fremdkosten weiterverrechnet.
Werden auf Wunsch der Kundschaft mehrere Lade- oder Abladestellen bedient, werden die hierfür anfallenden Zusatzkosten gemäss Gebührenanhang verrechnet.
Für Lieferungen an Orte mit besonderen Transportanforderungen oder eingeschränkter Strassenzufahrt, insbesondere an Orte, die nicht regulär auf dem Strassenweg erreichbar sind, werden die zusätzlich anfallenden Transportkosten gemäss den örtlich geltenden Zustelltarifen oder nach effektivem Aufwand verrechnet.
Stockwerklieferung
Bei der Lieferoption «Stockwerklieferung» ist die Kundschaft dafür verantwortlich, dass der Zugang zum vorgesehenen Verwendungsort möglich ist und die bestellten Produkte durch sämtliche Zugänge, insbesondere Türen, Treppenhäuser und Aufzüge, transportiert werden können.
Ist die Lieferung aus diesen Gründen nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand möglich, trägt die Kundschaft die daraus entstehenden Mehrkosten.
Annahmeverzug und Abholung
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte zum vereinbarten Liefertermin nicht entgegen oder verweigert sie die Annahme, ist Maison Truffe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Kundschaft trägt in diesem Fall die entstandenen Liefer-, Rücktransport-, Lager- und Bearbeitungskosten sowie einen allfälligen Wertverlust der Produkte.
Zur Abholung bereitgestellte Produkte sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist Maison Truffe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
1.3. Teillieferungen
Maison Truffe ist berechtigt, Bestellungen vollständig oder in Teillieferungen auszuführen.
Bei der Bestellung entscheidet die Kundschaft, ob sie eine Komplettlieferung wünscht, bei der sämtliche Artikel in einer einzigen Sendung geliefert werden, oder ob verfügbare Artikel sofort versendet und ausstehende Artikel später nachgeliefert werden sollen.
Für Nachlieferungen kann die Kundschaft zwischen folgenden Optionen wählen:
§ Rückstände komplett: Sämtliche ausstehenden Artikel werden gemeinsam nachgeliefert.
§ Rückstände sofort: Jeder ausstehende Artikel wird unmittelbar nach seiner Verfügbarkeit versendet.
Jede Nachlieferung wird gemäss Gebührenanhang und abhängig von der gewählten Lieferart in Rechnung gestellt.
Um zusätzliche Nachlieferungskosten zu vermeiden, kann die Kundschaft verlangen, dass ausstehende Artikel erst zusammen mit einer späteren Bestellung oder Lieferung versendet werden («Rückstände mitliefern»).
Die gewünschte Lieferoption ist bei der Bestellung anzugeben und kann nach Bestellbestätigung für die betreffende Bestellung nicht mehr geändert werden.
1.4. Unmöglichkeit der Zustellung
Kann eine Lieferung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Kundschaft, fehlender Erreichbarkeit, Annahmeverweigerung oder aus anderen Gründen, die die Kundschaft zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, ist Maison Truffe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine erneute Zustellung zu veranlassen.
Die Kosten einer erneuten Zustellung sowie allfällige zusätzliche Transport-, Lager-, Bearbeitungs- oder Rücksendekosten trägt die Kundschaft gemäss Gebührenanhang.
Weitergehende Ansprüche der Kundschaft aufgrund einer nicht erfolgten Zustellung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
1.5. Abholung am Sitz der Maison Truffe
Auf Wunsch der Kundschaft kann die Bestellung am Sitz der Gesellschaft abgeholt werden. Die Abholung erfolgt kostenfrei. Der genaue Abholtermin wird der Kundschaft nach Vereinbarung mitgeteilt.
1.6. Tauschgut
Erfolgt die Lieferung mit tauschpflichtigen Transportmitteln, insbesondere Paletten oder Rahmen, ist die Kundschaft verpflichtet, diese bei der Lieferung in gleicher Art, Qualität und Anzahl auszutauschen.
Nicht oder nicht vollständig zurückgegebenes Tauschgut wird der Kundschaft gemäss dem jeweils gültigen Gebührenanhang in Rechnung gestellt.
1.7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Produkte an die Kundschaft oder eine von ihr bezeichnete empfangsberechtigte Person auf die Kundschaft über. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäss durch Deponierung der Produkte am Lieferort, gehen Nutzen und Gefahr mit der Deponierung auf die Kundschaft über.
Ab diesem Zeitpunkt trägt die Kundschaft insbesondere das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Beeinträchtigung der Produkte durch Dritte oder durch äussere Einflüsse.